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  • fsj584

‼️Urteil‼️

Am 01.09. trat der Sportverein Sandhofen bei der dritten Mannschaft des VfR Mannheims an. Dieses Spiel war bereits verlegt und die dritte Mannschaft, gespickt mit einigen U23 Spielern, verlor gegen einen stark aufspielenden SVS in der Höhe gerecht mit 3-0.

Dennoch wird dieses Spiel nun 0-3 für den VfR Mannheim gewertet, da der SVS fünf Spielerwechsel durchführte. Der letzte und fünfte Wechsel fand in der 88. Spielminute, beim Spielstand von 3-0 statt und hatte sportlich keine Auswirkungen auf das Ergebnis. Der Verein gab diesen Tatbestand in einer Stellungnahme zu, appellierte aber auch an den Verband, den Rahmen und die sportliche Konstitution zu beachten.


„Aufgrund der allgemeinen sportlichen Konstitution und des sehr klaren Spielstandes zum Zeitpunkt des fünften Spielerwechsels und der nicht vorhandenen Auswirkung des Spielerwechsels (…) Der Verein ist sich bewusst, dass die Kammer einerseits an das Gesetz / Spielordnung gebunden ist, welches ihm eine bestimmten Entscheidungsrahmen zuspricht, dieser zwar in der Regel, aber eben nicht immer zu einem gerechten Urteil führt. Diesen Sachverhalt sieht der Verein und seine Vertretung als vorliegend, da es sich hier, wie zuvor beschrieben, um eine Verkettung unglücklicher Zusammenhänge handelt, die aber definitiv keinerlei Einfluss auf das Ergebnis dieser Partie nahmen.“


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